Lösungen zum Stockphoto Abmahnurteil des LG Köln

Gestern geisterte das schwer nachvollziehbare Urteil des LG Köln durchdie sozialen Medien. Angefangen hat es auf dem Bestatterblog und wurde schnell von vielen gelesen und geteilt. Wenn man am Anfang noch an einen verfrühten Aprilscherz dachte oder an einen Hoax, wurde im Laufe des Tages klar: Das Urteil ist echt! Wer es in Gänze lesen möchte, kann das hier:

Abmahnung bei Stockphotos verhindern Abmahnung bei Stockphotos verhindern

Volltext der Entscheidung auf der Seite von ra-plutte.de:
LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, 14 O 427/13

Erste Meinungen dazu sind auch schon im ganzen Netz zu finden

Was sollte man jetzt mit Stockfotos tun?

Alle sind sich aktuell einig, dass Handlungsbedarf besteht, da dieses Urteil im Grunde auf jedes fremde Bild anwendbar ist!

Grundsätzlich kann man hier nur 4 Wege verfolgen:

Weg 1: Entfernen alle Fremdbilder

Dies ist vermutlich der schwerste und aufwändigste Weg. Alle Bilder, bei denen man nicht selber Urheber ist, müssen entfernt und durch ein anderes Bild ersetzt werden.

Weg 2: Nachlizenzierung oder Klärung der Lizenz

Nein. Ich glaub das ist der komplizierteste Weg. Jeden Fotografen anschreiben und explizit die Lizenzierung klären? Ein Ding der Unmöglichkeit!

Weg 3: Grafische Nachbearbeitung aller Bilder

Auch dieser Weg ist kompliziert. Ich muss jedes Bild in einem Grafikprogramm nachbearbeiten und die nötigen Informationen einfügen. Dies würde dann auch für Vorschaubilder gelten! Und ob ich das darf (Bearbeitung des Bildes) ist auch von der jeweiligen Lizenz abhängig.

Weg 4: Technische Lösung

Gestern gab es natürlich sofort die technischen Lösungsvorschläge. So hat der Torben Leuschner sofort an eine rein dynamische Auslieferung von Bildern gedacht. Sobald die Abfrage nicht mehr durch den eigenen Server passiert, wird ein „not allowed“ Bild ausgegeben.

Viktor Dite hat sich damit gleich in seinem Blog beschäftigt:

Es wird also das Bild nur noch ausgegeben, wenn das Bild direkt in der eigenen Seite eingebunden wird. Hier benötigt man dann noch diverse Ausnahmen für Bilderspider. Dies ist technisch gut und schnell lösbar, wenn man Zugriff auf sein System hat.

Eine weiter Idee ist natürlich noch das Einbinden des Bildes als Inline-Grafik direkt im HTML (data:image/gif;base64).

Weg 2 + Weg 4 = Weg 5: Meine Lösung

Ich finde die Kombination von Weg 2 und Weg 4 sehr gut. Ich brauche also eine technische Möglichkeit, die automatisiert in die Bilder das Copyright einfügt. Am Besten nicht dauerhaft, so das ich es bei Bedarf wieder entfernen kann.

Hierzu kann man mittels .htaccess und PHP die Bildausgabe manipulieren. Mir ist klar, dass dies keine Lösung für die Dauer ist. Auch für große Bildmengen muss man noch an das Caching denken!

Und so geht es:
(Vereinfachte Darstellung. Anpassungen individuell nötig!)

.htacess
RewriteCond %{REQUEST_URI} \.(jpg|jpeg|gif|png)$ [NC] RewriteCond %{REQUEST_FILENAME} -f
RewriteCond %{REQUEST_FILENAME} !-d
RewriteRule (.*)$ bilderausgeben.php?bildname=$1

Durch diesen Aufruf in der .htaccess werden alle Bilder auf die PHP-Datei bilderausgeben.php umgeleitet.

bilderausgeben.php
Hier kann man jetzt das Bild beliebig manipulieren. Wir wollen heute aber nur einen Copyrighttext einfügen.

Dies geht schnell und einfach:
$farbe = imagecolorallocatealpha($image, 0, 0, 0, 85);
// $image ist das eingelesene Bild. Die 0,0,0 stehen für die Farbe Schwarz und die 85 für die Transparenz.

$fontsize=12;
// Die Schriftgröße

ImageTTFText($image, $fontsize, 0, 0, $fontsize, $farbe, $pfad.“arial.ttf“, „Copyrighttext“);
// Hier wird in das Bild an die Position 0,0 (Links Oben) der Text in der Schriftart Arial gesetzt.

Mit dieser Lösung hat am Ende JEDES BILD ein Copyright, ohne das das Original auf dem Server geändert wurde oder man selber ein Grafikprogramm nutzen musst.

Für einen individuellen Copyrighttext kann man mehrere Wege gehen. Entweder man gibt diesen als Parameter mit (gefährlich, da manipulierbar, bzw. entfernbar) oder als Customfield oder direkt in die EXIF Daten des Bildes. Alle 3 Wege sind mit PHP nutzbar.


+++ UPDATE 04.02.2014 16:00 Uhr +++
So ganz ernst scheint auch das Landgericht Köln das Problem nicht zu sehen oder wie sonst erklärt sich, dass sie ihre eigenen Urteile nicht umsetzen… ;)
www.lg-koeln.nrw.de/aufgaben/Referendarabteilung/

Updates

+++ UPDATE 04.02.2014 18:30 Uhr +++

PIXELIO hat auch eine Meinung…
pixelio.de/static/stellungnahme

+++ UPDATE 16.08.2014 +++

Das Oberlandesgericht scheint schon mal was von diesem Internet gehört zu haben und hat das Urteil zerpflückt. Das Urteil des Landgerichts Köln ist somit nichtig und wir können alle wieder aufatmen…
ra-plutte.de/2014/08/olg-koeln-pixelio-urteil-hat-keinen-bestand/

Über Thomas Wagner (30 Artikel)
Seit 1999 arbeite ich im Bereich Marketing und berate Klein- und Mittelständige Unternehmen. Der Fokus liegt auf konzeptioneller Beratung und seit vielen Jahren auf Webanalyse und Online Marketing.
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17 Kommentare zu Lösungen zum Stockphoto Abmahnurteil des LG Köln

  1. Ansich ein schöner Ansatz, habe die Bemerkung vom Torben gestern auch gelesen.

    Würde aber vorraussetzen, dass:
    – Alle Bilder auch bearbeitet werden sollen (was ist mit Bildnavigationen, eigene Fotos, eigene Bilder, andere Grafikelemente)
    – Alle Bilder das identische Copyright haben sollen/müssen

    Hier scheitert es dann m.M.n und man kommt nicht um eine aufwendigere Lösung drumrum.

    • Das man die Lösung noch weiter bearbeiten muss ist klar. Ich habe die vorhin nur aus einem bestehenden Projekt genommen (Onlineshop). Da reicht ein Copyright.

      Parameter geht aber trotzdem über Customfields. Man muss quasi in der PHP nur Bild-URL kennen und das passende Customfield aus der Datenbank holen um dann wieder das Copyright einzubinden.

  2. Ja das mit dem PHP Durschleifen ist natürlich die sauberste Lösung! Man kann das noch etwas abmildern und nur bei „Hotlinking“ die Bilder durch PHP schleusen. Werde das noch mal durch den Kopf ziehen. Mehr dazu heut Abend.

    PS: Danke für die Erwähnung!

  3. Noch ein paar Gedanken von mir dazu:

    Cache: Einfach ein Cache Verzeichnis anlegen. Danach das PHP Script anpassen, es prüft, ob das Bild im Cache Ordner bereits vorhanden ist. Wenn nicht, wird das Bild erzeugt, wenn es vorhanden ist, wird einfach das Bild ausgeliefert.

    Unterschiedliche Copyrights: Das Copyright kann man ja als Parameter übergeben, im Dateinamen oder auch in einem Feld im CMS oder auch als Parameter (wobei das leicht zu manipulieren ist und gefährlich). Gerade bei WordPress sollte sich das mit einem Customfield recht einfach umsetzen lassen.

    • Cache: Genau so mache ich das. Aber auch da muss jedes mal die .php-Datei aufgerufen werden. Das meinte ich eher mit Caching.

      Customfield: siehe weiter oben… ;)

      Wer macht jetzt das Plugin? Der Torben? Oder der Jens?

  4. Mit der Lösung, hab ich allerdings direkt die nächste Abmahnung wegen der Manipulation des Bildes im Briefkasten.
    Das ist meistens ja auch durch die Lizenzbedingungen verboten.

    Und wer Abmahnungen verschickt wegen fehlendem Copyright Hinweise beim Hotlink, der wird auch wegen der Bearbeitung des Bildes eine verschicken.

    Was evtl gehen könnte, wäre den copyright Hinweise unter das vorhande Bild zu basteln. (dadurch das Bild um ein paar pixel zu ver größern.)
    Ob das nicht aber auch eine Manipulation ist müsste dann wohl im Zweifel wieder ein Gericht entscheiden.

    Nur der Copyright Hinweis direkt auf dem Bild dürfte da eher drunter fallen.

    • Das Problem ist ja im Text angesprochen. Hier muss man schauen was passt.

      Alternativ kann man das Bild per PHP auch um eine bestimmte Anzahl an Pixeln verlängern und dann dort das Copyright einsetzen. Ich denke, mit der Idee würde man wohl am besten fahren.

      Das hätte auch den Charme, das man das Copyright im Bild, im der eigentlichen Seite mit ein wenig CSS wieder verschwinden lassen kann.

  5. RewriteCond %{REQUEST_FILENAME} !-f

    Das allerdings bewirkt gerade den gegenteiligen Effekt. Das schreibt Aufrufe um, die keine physische Ressource adressieren.

  6. „Hier benötigt man dann noch diverse Ausnahmen für Bilderspider.“

    1. ist der Referrer keine verlässliche Quelle und
    2. Warum sollte für Bilderspider dann eine Ausnahme gelten?

    • 1) Referrer sind manipulierbar.
      2) Ich möchte vielleicht das Bild in der Google Bildersuche oder Ähnlichem indizieren lassen?

      • Wobei da wieder die Frage auftaucht, ob das indizieren lassen von Bilder in der Google Bildersuche überhaupt erlaubt ist.

        Immerhin gehört das nicht zwingend zum Benutzen des Bildes dazu.

      • 1) Deshalb sage ich ja, dass er keine geeignet Basis für eine Lösung darstellt. „Sobald die Abfrage nicht mehr durch den eigenen Server passiert, wird ein “not allowed” Bild ausgegeben.“ – Die unter 4) genannten Lösungen setzen halt auf den Referrer. – Weg 2 + Weg 4 = Weg 5: Meine Lösung – deshalb sag ich das.

        2) „Ich möchte vielleicht das Bild in der Google Bildersuche oder Ähnlichem indizieren lassen?“ – nach meinem Rechtsverständnis könnte man daraus bspw. http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln ableiten, Bilder ohne Schutz der Verbreitung auszusetzen. IANAL.

  7. Danke für den guten Ansatz und die schnelle Reaktion!
    Ich hoffe, dass die Berufung uns davor erlöst jetzt auch noch für jedes neue Webprojekt bei dem Stock-Fotos benutzt werden, solche extra Datenbanken zu betreiben…

  8. Das Urteil ist unglaublich. Deine technische Lösung hingegen ist gut. Vielen Dank für das Teilen der Lösung.

    Wie sollte eigentlich ein Bildnachweiß auf der Webseite aussehen? Ich prinzipiell kaufe meine Bilder bei Stock-Photo-Diensten.

    Beste Grüße,
    Jakob

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